Hausratversicherung: erstaunliche Leistungen


Die Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke unterliegen einer Sonderregelung und sind normalerweise mit bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Wer viele solcher Wertsachen besitzt, etwa eine Antiquitäten- oder Gemäldesammlung, sollte eine Spezial- oder Höherversicherung abschließen.

Übrigens ist der Hausrat nicht nur in den eigenen vier Wänden versichert. Bei Vertragsabschluss können Sie ­einen Prozentsatz der Versicherungssumme festlegen, mit dem Ihr Hausrat auch auf (Geschäfts-)Reisen, im Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden versichert ist. Die versicherten Gegenstände dürfen allerdings nicht länger als drei Monate aus den eigenen vier Wänden entfernt werden.

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