Was kostet es, in der GKV zu bleiben?


Die Selbstbeteiligung bei den gesetzlichen Krankenversicherungen steigt weiter. Im Krankheitsfall müssen die  Versicherten der GKV immer höhere Kosten selbst tragen, die von der Kasse nicht mehr übernommen werden.

Steigende Zuzahlungen

Ein Mann, 35 Jahre, leichte Schilddrüsenüberfunktion, sonst gesund, Brillenträger, Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro, erleidet einen Bandscheibenvorfall. Folgende Kosten fallen für ihn zusätzlich zu seinen Höchstbeiträgen in der GKV in einem Jahr an:

Krankenhausaufenthalt mit Reha (28 Tage)

280 Euro

Leihgebühr für benötigte Krücken

10 Euro

Krankengymnastik und Lymphdrainage

140 Euro

Arzneimittel, Schmerzmittel usw.

120 Euro

Praxisgebühr (4 Quartale)

40 Euro

neue Brille

400 Euro

Gesamtkosten der Eigenbeteiligung

990 Euro

Krankenversicherungsbeiträge auch auf Versorgungsbezüge!

Wussten Sie, dass seit dem 1. Januar 2004 auf Versorgungs­bezüge von Rentnern ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind? Bei freiwillig Versicherten werden zusätzlich Beiträge auf Zins- und Mieteinnahmen erhoben. Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner zahlt schon heute annähernd den Höchstsatz der GKV!

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich jederzeit für die private Krankenversicherung entscheiden.

Freiwillig versichert sind unter anderem:
alle Arbeitnehmer nach dreimaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2008: 48.150 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen)

  • Selbstständige*
  • Beamte*
  • sozialversicherungspflichtbefreite Arbeitnehmer*

* unabhängig vom Einkommen

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten unbedingt handeln und ihren Schutz durch eine private Zusatzversicherung verbessern. Im Krankheitsfall muss teil­weise sonst schon für die einfache, medizinisch unbedingt notwendige Versorgung eine beträchtliche Eigenleistung erbracht werden.

Bei der zahnmedizinischen Versorgung bekommen gesetzlich Krankenversicherte dies besonders empfindlich zu spüren. Seit 2005 gibt es nur noch Festzuschüsse bei Zahn­ersatz. Schon bei einfacher Ausführung fällt deshalb eine Eigenbeteiligung von mindestens 50?% der Kosten an.

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