Staatliche Förderung

Mindestbetrag sichert volle Zulage

Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss im Jahr 2008 mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die neue Altersvorsorge einzahlen. Die Zulagen werden dabei als Teil dieser Sparleistung gerechnet, sodass sich der Eigen-anteil des Versicherten reduziert. Sind die gezahlten Beiträge niedriger als die Mindestsparleistung, wird die Zulage anteilig gekürzt.

 

 

 

Geringverdiener, deren errechneter Mindesteigenbeitrag niedriger als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR ist, oder Personen, die im Vorjahr kein Einkommen hatten, müssen mindestens den Sockelbeitrag ein­zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Um die Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, fördert der Staat grundsätzlich jeden, der in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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