Staatliche Förderung
Mindestbetrag sichert volle Zulage
Wer in den Genuss der vollen Zulagen kommen will, muss im Jahr 2008 mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die neue Altersvorsorge einzahlen. Die Zulagen werden dabei als Teil dieser Sparleistung gerechnet, sodass sich der Eigen-anteil des Versicherten reduziert. Sind die gezahlten Beiträge niedriger als die Mindestsparleistung, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Geringverdiener, deren errechneter Mindesteigenbeitrag niedriger als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 EUR ist, oder Personen, die im Vorjahr kein Einkommen hatten, müssen mindestens den Sockelbeitrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Um die Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, fördert der Staat grundsätzlich jeden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. |