Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • sozialversicherungspflichtige Selbstständige
    (zum Beispiel Handwerker)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II 
  • nicht erwerbstätige Eltern in dem Zeitraum, der als Kindererziehungszeit angerechnet wird
    (pro Kind drei Jahre)
  • nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die 
  • Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
  • Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen
    (zum Beispiel Beamte, Richter und Soldaten)

 

Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (zum Beispiel Mitarbeiter von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Lehrer oder Erzieher an nicht öffentlichen Schulen)

 

Keinen Anspruch auf Förderung haben:

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen 
  • Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Personen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind
  • versicherungsfreie Sozialhilfeempfänger
  • Mitglieder von Versorgungswerken
  • Rentner und geringfügig Beschäftigte

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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