Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 sind die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber neu geregelt – leider ohne dabei das System nachhaltiger zu gestalten: Die Belastungen der gesetzlich Versicherten sind durch den neuen einheitlichen und staatlich festgelegten Kassensatz von 15,5 Prozent auf ein neues Rekordhoch gestiegen! Reichen einzelnen Kassen diese Einnahmen nicht, so können sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens ihres Versicherten verlangen.