Private Krankenversicherung
Krankenversicherungsbeiträge auch auf Versorgungsbezüge!
Seit dem 1. Januar 2004 sind auf Versorgungsbezüge von Rentnern ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten. Bei freiwillig Versicherten werden zusätzlich Beiträge auf Zins- und Mieteinnahmen erhoben. Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner zahlt schon heute annähernd den Höchstsatz der GKV!
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich jederzeit für die private Krankenversicherung entscheiden.
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten unbedingt handeln und ihren Schutz durch eine private Zusatzversicherung verbessern. Im Krankheitsfall muss teilweise sonst schon für die einfache, medizinisch unbedingt notwendige Versorgung eine beträchtliche Eigenleistung erbracht werden.
Bei der zahnmedizinischen Versorgung bekommen gesetzlich Krankenversicherte dies besonders empfindlich zu spüren. Seit 2005 gibt es nur noch Festzuschüsse bei Zahnersatz. Schon bei einfacher Ausführung fällt deshalb eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der Kosten an. |