Private Krankenversicherung

Krankenversicherungsbeiträge auch auf Versorgungsbezüge!

Seit dem 1. Januar 2004 sind auf Versorgungs­bezüge von Rentnern ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten. Bei freiwillig Versicherten werden zusätzlich Beiträge auf Zins- und Mieteinnahmen erhoben. Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner zahlt schon heute annähernd den Höchstsatz der GKV!

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich jederzeit für die private Krankenversicherung entscheiden.

 

 

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten unbedingt handeln und ihren Schutz durch eine private Zusatzversicherung verbessern. Im Krankheitsfall muss teil­weise sonst schon für die einfache, medizinisch unbedingt notwendige Versorgung eine beträchtliche Eigenleistung erbracht werden.

Bei der zahnmedizinischen Versorgung bekommen gesetzlich Krankenversicherte dies besonders empfindlich zu spüren. Seit 2005 gibt es nur noch Festzuschüsse bei Zahn­ersatz. Schon bei einfacher Ausführung fällt deshalb eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der Kosten an.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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