Risikolebensversicherung

Die existenzielle Absicherung für Familien

Der entscheidende Unterschied

Die Auszahlung eines Guthabens nach Ende der Vertragslaufzeit ist bei der Risikolebensversicherung im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung nicht möglich. Die Versicherung greift ausschließlich im Todesfall der versicherten Person und schützt nur dann die Angehörigen vor finanziellen Belastungen.

 

 

Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Versicherungssumme: 100.000 €
Laufzeit: 12 Jahre

 

Abschlussalter
20
25
30
35
40
45

Monatsbeitrag Mann
21,- (14,- €)
22,- € (14,- €)
25,- € (16,20 €)
33,- € (22,- €)
49,- € (32,- €)
75,- € (49,- €)

Monatsbeitrag Frau
13,- € (8,50 €)
13,- € (8,50 €)
14,- € (9,10 €)
17,- € (11,- €)
22,- € (14,- €)
30,- € (19,- €)
41,- € (27,- €)

Die niedrigeren Beiträge in Klammern ergeben sich aus der Verrechnung von Überschüssen mit den ebenfalls ausgewiesenen Tarifbeiträgen. Überschüsse entstehen bei einer Risikolebensversicherung immer dann, wenn weniger Todesfälle eintreten als im Tarifwerk kalkuliert, oder wenn Kosten reduziert wurden, zum Beispiel im Verwaltungsbereich des Versicherungsunternehmens.

Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich vor allem für die finanzielle Absicherung von Darlehen mit laufender Tilgung. Die Versicherungssumme wird der jeweils verbleibenden Restdarlehenssumme angepasst. Vorteil: Es werden nicht mehr Beiträge gezahlt, als zur Darlehensabsicherung nötig sind. Besonders geeignet ist diese Versicherung daher für Häuslebauer, die ihre Angehörigen im Falle ihres Todes vor einer Zwangsversteigerung des neuen Heims schützen wollen.

Umwandlung möglich

Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgewandelt werden. Dies ist oft auch dann möglich, wenn die versicherte Person erkranken sollte. Hierzu reicht die schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens neun Monate nach Vertragsbeginn. Wer die Umwandlung nach zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung wechseln, deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt.

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