Leistungsumfang individuell und umfassend

Die private Unfallversicherung springt sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit ein. Je nach Versicherung können unterschiedliche Hauptleistungen vereinbart werden: Einmalzahlung bei Invalidität oder Unfalltod, Kranken­haustage- und Genesungsgeld, Unfallrente. 

Die Invaliditätsleistung wird in der Regel dann ausgezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten durch einen Unfall dauerhaft eingeschränkt ist. Wurde eine Todesfallleistung vereinbart, wird sie an die Hinterbliebenen ausbezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an dessen Folgen­ verstirbt. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Übergangs­leistungen unterstützen den Verletzten finanziell bei den notwendigen Heilbehandlungen.

In der privaten Unfallversicherung sind regelmäßig ­weitere Leistungsarten automatisch mitversichert, z. B. kosmetische Operationen, Bergungskosten, Sofortleistungen bei schweren Verletzungen.

 

Ersetzt eine Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Unfallschutz greift schon ab der kleinsten dauerhaften Beeinträchtigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verunglückte seinen Beruf ausüben kann oder nicht. Denn die Höhe der Leistung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad. Außerdem werden diese Leistungen unabhängig von anderen bestehenden Versicherungen gewährt. Eine private Unfallversicherung ersetzt also die Berufsunfähigkeits­versicherung nicht und sollte auf jeden Fall ergänzend abgeschlossen werden.

Leidet beispielsweise ein Büroangestellter infolge eines Unfalls an einer Gehbehinderung und kann seinen Beruf unter Umständen weiter ausüben, so erhält er keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Unfallversicherung betrachtet dagegen nur die Einschränkung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit und zahlt.