Riester-Rente

Private Absicherung mit staatlichen Zuschüssen

Die anhaltend schwache Geburtenrate und die steigende Zahl der Rentner sorgen in Deutschland für einen demografischen Wandel: Somit ist klar, dass zukünftig immer weniger Berufstätige für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Und auch mit drastischen Kürzungen der gesetzlichen Rente ist zu rechnen. Der einzige Ausweg: privat für den Ruhestand vorsorgen! Schön, dass Vater Staat über die Riester-Rente das private Engagement mit satten Zulagen belohnt.

Wegen der enormen bürokratischen Hürden bei der Beantragung und Abwicklung wurde die Riester-Rente von den Kunden vor dem Jahr 2005 kaum beachtet und von den Produktanbietern geradezu gemieden. Jetzt aber ist „riestern“ kinderleicht und als Baustein der privaten Vorsorge überaus lukrativ.

Staatlich gefördert werden Banksparverträge, Lebensversicherungen oder Fondssparpläne, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. dürfen sie frühestens im Alter von 60 Jahren ausgezahlt werden, und dem Sparer muss eine lebenslange Rente garantiert werden.

Förderbeträge und Steuervorteile

Seit dem Januar 2002 wird die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente durch eine Grund- und eine Kinderzulage staatlich gefördert. Zudem können die Beiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Erweist sich der Sonderausgabenabzug als steuerlich günstiger, gibt es für den über die Zulage hinausgehenden Betrag vom Finanzamt eine Steuergutschrift.

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