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Risikolebensversicherung - Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird auch als Restschuldversicherung bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine reine Todesfallversicherung, das heißt, sie erbringt eine Leistung nur, wenn der Versicherte während der Laufzeit der Versicherung stirbt.

Während die Risikolebensversicherung üblicherweise eine Versicherungssumme hat, die während der gesamten Laufzeit der Versicherung gleich bleibt, hat die Restschuldversicherung eine im Lauf der Zeit fallende Versicherungssumme. Sinn dieses Konzepts ist es, Hinterbliebene von der Tilgung einer Restschuld zu befreien, falls der Versorger während der Kreditlaufzeit sterben sollte. Häufigster Anwendungsfall ist die Immobilienfinanzierung: Stirbt der (Allein-)Verdiener in einer Familie, bevor das Eigenheim abbezahlt ist, müssen die Hinterbliebenen das Haus verkaufen oder zwangsversteigern lassen, wenn sie Hypothek oder Grundschuld nicht mehr zahlen können. Die Laufzeit der Restschuldversicherung sollte der Kreditlaufzeit angepasst und die Versicherungssumme so bemessen sein, dass die noch ausstehenden Verpflichtungen im Todesfall aus der Versicherungssumme bezahlt werden können. Bei Festdarlehen kann alternativ eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Summe sinnvoll sein.

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