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Riester-Rente Übersicht

Mit der staatlichen Rente lässt sich der im Erwerbsleben aufgebaute Lebensstandard nicht mehr oder nur sehr schwer aufrechterhalten. Betroffen davon sind nicht nur die Rentner selbst, sondern auch der Staatshaushalt, dem durch den verminderten Konsum Steuereinnahmen verloren gehen. Deshalb startete die Regierung 2001 ein Förderprogramm, um Anreize für die private Altersvorsorge zu starten.

Jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann zusätzliches Vermögen ansparen und erhält vom Staat direkte Zulagen von maximal 154,-. Die Mindesteinzahlung beträgt dabei 4% des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr. Familien mit Kindern, die einen Anspruch auf Kindergeld haben, bekommen zusätzliche Zulagen von 185,- bis 300,- pro Kind und Jahr. 
Neben der Förderungen durch den Staat besteht außerdem eine steuerliche Abzugsfähigkeit bis 2100,- pro Jahr. 

Ab dem 62. Lebensjahr wird die Rente dann ein Leben lang ausbezahlt, wobei ein Teil als Einmalentnahme bei Rentenbeginn vorweggenommen werden kann.
Der einbezahlte Betrag ist zudem garantiert und kann sich nicht durch Spekulationsgeschäfte verringern. Eine weitere Sicherheit bietet der Schutz vor Pfändungen während der Ansparphase, die auch gegenüber Hartz IV gilt.

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