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Riester-Rente - Förderbeträge und Steuervorteile

Die Riester-Rente ist eine attraktive, staatlich geförderte Sparform von der zahlreiche förderberechtigte Personengruppen profitieren können. Mit der klassischen Riester-Rente in Form einer Rentenversicherung, riestergeförderten Banksparplänen, fondgebundenen Geld-Rente-Produkten und dem so genannten Wohn-Riester, stehen dem Sparer viele verschiedene Anlageformen zur Verfügung. 

Die Sparleistungen des Riestersparers werden vom Staat durch die Gewährung von jährlichen Grund- und Kinderzulagen gefördert. Die jährliche Grundzulage beläuft sich dabei auf 154,00 Euro. Im ersten Jahr gibt es zusätzlich einen Berufseinsteiger-Bonus (einmalig erhöhte Grundzulage), sofern der Riestersparer sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Bereich der Kinderzulage wird wie folgt unterschieden: Für Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren wurden, gibt es vom Staat eine jährliche Zulage in Höhe von 185,00 Euro. Bei Kindern mit einem Geburtsdatum ab 2008 beträgt die Zulage 300,00 Euro. Im Bereich der Zulagen ist es wichtig zu wissen, dass die Zulagen für das jeweilige Riesterjahr spätestens innerhalb von zwei Jahren beantragt werden müssen. Viele Riesteranbieter bieten jedoch die Teilnahme an automatischen Beantragungsverfahren. 

Riesterbeiträge können jährlich bis zu 2.100,00 Euro im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt rechnet hierbei jedoch nur die Differenz zwischen den vom Sparer eingezahlten Beiträgen und den gewährten Zulagen an. Bei Geringverdienern kann es sein, dass die Zulagen die Höhe des Eigenbeitrags übersteigen. In diesem Fall gewährt das Finanzamt keinen zusätzlichen Steuervorteil.

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