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Riester-Rente - es lohnt sich für alle

Die Riester-Rente als private Altersvorsorge gibt es für Sparer seit 2002. Diese profitieren von den Zuschlägen des Staates auf die eigenen Sparraten. Außerdem lassen sich die Beiträge zur Riester-Rente von der Steuer absetzen. 

Wer kann von dem Altersvorsorgeprodukt profitieren? 

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige. Hartz IV-Empfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld 1. Des Weiteren Beamte, geringfügig Beschäftigte und Bezieher von Vorruhestandsleistungen. Außerdem Zivil- und Wehrdienstleistende sowie pflichtversicherte Landwirte. 

Wie erfolgt die Förderung?

In Form von Zuschüssen, wobei die Grundzulage 154 Euro beträgt. Jedes Kind, das bis zum ersten Januar 2008 das Licht der Welt erblickte, erhält 185 Euro. Jedes nach diesem Datum geborene Kind erhält 300 Euro. Dabei gilt: Anspruch auf Kindergeld muss ein Jahr oder länger bestehen. Einen Bonus gibt es für Berufseinsteiger, die vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres dieses Altersvorsorgeprodukt abschließen. Der Bonus beträgt 200 Euro. 

Besonderheiten

Die jährliche Förderung kann der Sparer in voller Höhe profitieren. Voraussetzung: Die eigenen Beiträge zur Riester-Rente inklusive des Zuschusses betragen vier Prozent des versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens oder mehr. Der jährliche Mindestbeitragssatz (Sockelbeitrag) beträgt 60 Euro. Die Zuschüsse bekommt der Sparer nicht automatisch ausbezahlt. Das bedeutet, er muss sie beantragen. Dafür gibt es den sogenannten Dauerzulageantrag.

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