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Gesundheitsreform 2011 - Was kostet es?


Im Januar 2011 ist eine weitere Stufe der Gesundheitsreform in Kraft getreten. Die gesetzlichen Krankenkassen, kurz GKV, haben seitdem die Möglichkeit, individuelle Zusatzbeiträge zu erheben. Das erhöht deren Wettbewerb untereinander. Derartige Änderungen gab es in der privaten Krankenversicherung, der PKV bisher nicht. Dort werden sowohl die Versicherungsbeiträge als auch die Eigenbeteiligungen in einem regelmäßigen Jahresrhythmus spürbar erhöht. Viele Privatversicherte stoßen an ihre finanziellen Grenzen, weil die PKV ihre Versicherungsbeiträge tarifbezogen und unabhängig vom Einkommen berechnet. Trotzdem, oder gerade deswegen ist die Leistung in der PKV deutlich besser als in der GKV. Dort muss der Pflichtversicherte buchstäblich das nehmen, was ihm geboten wird. In der PKV lassen sich die Tarife individuell gestalten, bis hin zum Erster-Klasse-Patienten im Krankenhaus. Zum Zahnersatz gehören bezahlte Implantationen, während der sogenannte Kassenpatient außer seinem umgangssprachlichen Kassengebiss nichts finanziert bekommt.

Die PKV ist offen für alle Selbstständigen, Freiberufler sowie für Arbeiter und Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Sie alle haben alternativ die Möglichkeit, sich in einer der mehr als hundert gesetzlichen Krankenkassen freiwillig zu versichern. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich von der Bundesregierung neu festgesetzt und regelmäßig angehoben. Dieser Personenkreis kann sich mit den Pflichttarifen für ambulante, stationäre und Zahnbehandlung vollversichern. Alle Versicherten der GKV, also sowohl freiwillig als auch Pflichtversicherte, haben die Möglichkeit, sich in der PKV tarifbezogen privat zusätzlich zu versichern. Sie können sich einzelne Tarife aussuchen und entscheiden, welchen Versicherungsschutz sie sich für welchen Monatsbeitrag erkaufen möchten. Damit erreichen sie eine vergleichbare medizinische Versorgung wie die Vollversicherten in der PKV, die sogenannten Privatpatienten. 

Eine private Krankenversicherung ist für junge und gesunde Versicherte mit einem dauerhaften Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lohnenswert. Kommt ein selbstverdienender Ehe- oder Lebenspartner hinzu, gilt das ebenfalls. Kinder ohne eigenes Einkommen sind Mitversicherte, für die ein zusätzlicher, also eigener PKV-Beitrag zu zahlen ist. Die Kalkulation richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. 

Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig und nach dem fünfundfünfzigsten Lebensjahr fast ausgeschlossen. Die Höhe des PKV-Monatsbeitrags bleibt auch im Rentenalter einkommensunabhängig. Je nach Art und Höhe der Altersrenten kann sich in diesem Lebensabschnitt eine deutliche Kluft zwischen Einkommen einerseits und Krankenversicherungsbeitrag andererseits ergeben.

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