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Risikolebensversicherung – hoher finanzieller Schutz
Die Risikolebensversicherung ist ein Risikoschutz gegen den Tod, ohne dass damit eine Kapitalbildung verbunden ist. Das ist einer der gravierenden Unterschiede zu einer Kapitallebensversicherung. Die Leistungspflicht des Versicherungsgebers besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt. In Bezug auf einen Suizid sind die Versicherungsbedingungen recht unterschiedlich. Einige Anbieter haben diesen Ablebensfall ausgeklammert, während andere Versicherer keinen Unterschied bei der Todesursache machen.

Im Lebensalltag wird eine Risikolebensversicherung für ganz verschiedenartige Zwecke der finanziellen Absicherung verwendet. Eine Versicherungsform ist diejenige auf das verbundene Leben. Mit einer einzigen Risikolebensversicherung werden zwei oder auch mehrere Personen risikoversichert. Der Versicherer hat nur eine einmalige Leistungspflicht, und zwar beim ersten Ableben eines der Versicherten. Eine solche Art und Weise der Absicherung wird gerne unter Geschäftspartnern, unter Gesellschaftern einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, oder zwischen zwei Hauptverdienern gewählt. Der ohnehin schon niedrige Versicherungsbeitrag ist auch deswegen so günstig, weil er für zwei oder mehrere Versicherte gilt. Auch dann, wenn beide oder alle Versicherten gleichzeitig sterben, wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt.

Als Restschuldversicherung für eine Verbindlichkeit, deren Höhe mit zunehmender Tilgungdauer sinkt, kann auch die zur finanziellen Absicherung dazugehörige Risikolebensversicherung sukzessive reduziert werden. Dadurch verringert sich die Höhe des Monatsbeitrages, ohne dass der Versicherungsschutz davon beeinträchtigt wird.

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