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Betriebliche Altersvorsorge - Fünf Wege, ein Ziel Wenn es um das Thema der betrieblichen Altersvorsorge geht, so wird zwischen unmittelbaren und mittelbaren Durchführungswegen unterschieden. Der Anreiz einer arbeitgebergeförderten Altersvorsorge kann unterschiedlich aussehen, wobei grundsätzlich zwischen fünf verschiedenen Kategorien differenziert wird. Die folgende Übersicht beinhaltet die fünf Durchführungswege der bAV und geht auf die jeweiligen Eigenschaften und Besonderheiten ein.

Direktversicherung:

Bei der so genannten "Direktversicherung" schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf den Namen des jeweiligen Arbeitnehmers ab. Die versicherte Person ist in diesem Zusammenhang stets der Arbeitnehmer, welcher persönlich oder in Form seiner Hinterbliebenen bezugsberechtigt für den Vertrag ist. In einer Direktversicherung können verschiedene Leistungen versichert werden, beispielsweise Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen. Der jeweilige Vertrag kann daher eine Rentenversicherung, aber auch beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Direktzusage:

Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unmittelbaren Durchführungsweg der bAV. Der Arbeitgeber verpflichtet sich im Rahmen der Direktzusage seinem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einmalige oder laufende Leistungen zu zahlen. Der Arbeitgeber ist bei der Anlage des Kapitals für die spätere Betriebsrente vollkommen frei und kann auch über die Erträge aus der Vermögensanlage frei verfügen. Steuerlich profitieren vor allem die Arbeitnehmer, da die Beiträge für die Direktzusage in der Anwartschaftsphase in vollem Umfang steuerfrei sind.

Pensionsfonds:

Die Pensionsfonds zählen in Deutschland seit dem Jahr 2002 zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft haben und sind selbstständige Versorgungseinrichtungen. Bei den Pensionsfonds handelt es sich um einen mittelbaren Durchführungsweg der bAV. Jeder Pensionsfond muss in Deutschland von der BaFin zugelassen werden. Der Arbeitnehmer erhält ein Versorgungsversprechen von seinem Arbeitgeber, welcher wiederum einen Vertrag beim jeweiligen Pensionsfondunternehmen abschließt.

Pensionskasse:

Pensionskassen sind in Deutschland rechtlich selbstständige Unternehmen, welche von einem Konzern, mehreren Unternehmen oder einer gesamten Branche getragen werden. Grundlage ist in der Regel ein bestehender Tarifvertrag, beispielsweise bei der Metallrente, welcher die Bedingungen für die jeweilige betriebliche Altersvorsorge festlegt. Beiträge für die Pensionskasse werden entweder direkt vom Arbeitgeber oder durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer abgeführt. Es besteht die besondere Möglichkeit, die geleisteten Beiträge für die Pensionskasse durch die Riester-Zulage fördern zu lassen. Dadurch kommen Steuervorteile in der Ansparphase mit ins Spiel, in der Leistungsphase müssen sämtliche Einkünfte jedoch nachgelagert besteuert werden.

Unterstützungskasse:

Die Unterstützungskasse ist der älteste Durchführungsweg der bAV. Bei der Unterstützungskasse wird grundsätzlich zwischen pauschaldotierten (reservepolsterfinanzierten) und rückgedeckten (versicherungsförmigen) Systemen unterschieden. Die Unterstützungskasse gewährt für den Arbeitnehmer zwar keinen Rechtsanspruch auf Leistungen, der Arbeitgeber muss jedoch in jedem Fall für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einstehen. Im Falle einer Insolvenz schützt der Pensions-Sicherungs-Verein die angesparten Betriebsrenten. Die Unterstützungskasse kann bei der Anlage des Vermögens vollkommen frei entscheiden und unterliegt generell nicht der Versicherungsaufsicht.

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