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Rürup-Rente - Basis-Rente für Beamte

Die Rürup-Rente kann unter bestimmten Voraussetzungen als Basisrente (offizielle juristische Bezeichnung für das Rürup-Modell) für Beamte genutzt werden. Eigentlich waren Beamte nicht die Hauptzielgruppe für den Gesetzgeber, als die Rürup-Rente entwickelt wurde. Doch auch Arbeitnehmer und Beamte können die Steuersparmöglichkeiten der Basisrente nutzen, wenn sie in einem relativ hohen Einkommenssegment liegen. Außerdem können Beamte die Rürup-Rente nutzen, um später während der Pensionszeit ein deutlich höheres Einkommensniveau zu erzielen.

Steuervorteile durch Einzahlungen in eine Rürup-Rente

Prinzipiell kann jeder die steuerlichen Vorteile nutzen, die durch das Rürup-Modell geschaffen wurden. Mit jedem Jahr der Einzahlung in den entsprechenden Vertrag werden die Prozentsätze erhöht, die man von den Einzahlungen als Steuerminderung geltend machen kann. So ist für das Jahr 2014 ein steuerfreier Anteil von 78 Prozent möglich, wenn der Anlagebetrag von 20.000 Euro für Ledige nicht überschritten wird. Für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag. Die Absetzung der Anlage erfolgt über die Sonderausgaben bei der Einkommenssteuerklärung. Für gutverdienende Beamte sind hier die Freibeträge oft noch nicht ausgeschöpft, was auch daran liegt, dass diese Personengruppe keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss.

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