Startseite »

Riester-Rente - Wer wird gefördert?

1) Folgende Personengruppen sind riesterfähig:

- Arbeitnehmer- und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind
- Selbstständige mit Rentenversicherungspflicht
- Beamte, Kirchenbeamte sowie Empfänger von Amtsbezügen
- Zivil- und Wehrdienstleistende
- Mütter und Väter während Erziehungszeit / Elternzeit
- Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder 2
- Geringfügigbeschäftige Personen (z.B. auf 450 Euro-Basis), die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten
- Landwirte (sofern sie über die gesetzliche Alterssicherung versichert)
- Personen, die Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen (Voraussetzung: Die jeweiligen Personen müssen vorher ebenfalls unmittelbar förderberechtigt gewesen sein)
- Mittelbarförderberechtigte Personen, sofern der verheiratete Ehepartner einen Riestervertrag besitzt und diesen aktiv nutzt

2) Folgende Personengruppen sind nicht förderfähig:

- Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Personen mit berufsständischer Altersvorsorge, beispielsweise Ärzte
- Sozialhilfeempfänger
- Versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte (z.B. auf 450 Euro-Basis)
- Rentner, die bereits aktiv volle Altersrente oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen
- Bezieher von Leistungen für bergbauversicherte Personen
- Personen, die Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, vorher allerdings nicht selbst förderberechtigt waren

Copyright © 2009 Branchen Homepage by Pluspol GmbH