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Krankenzusatzversicherung


Das Krankenversicherungssystem in Deutschland wird nach wie vor von der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV und der privaten Krankenversicherung, der PKV bestimmt. Seit einigen Jahren besteht eine Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss sich krankenversichern, umgekehrt können die Krankenkassen in der GKV und in der PKV keine Aufnahmeanträge aus ihrem jeweiligen Personenkreis ablehnen. Sie sind durch den Kontrahierungszwang dazu gezwungen, sozusagen jeden Antragsteller aufzunehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind weder eine Behörde noch ein Unternehmen der freien Wirtschaft. Sie sind jedoch Wettbewerber und konkurrieren mit ihren Angeboten und Leistungen um Mitglieder untereinander. Als Familienversicherung haben sie gegenüber der PKV den entscheidenden Nachteil, dass sie nicht wissen, gar nicht wissen können, wen sie als zukünftige Familienmitglieder versichern müsen. In der PKV ist jede Person ein einzelnes Mitglied, entweder als Versicherungsnehmer oder als Mitversicherter. Der Krankenversicherungsbeitrag wird personenbezogen kalkuliert und richtet sich nach den Tarifen.

Der entscheidende Nachteil der GKV gegenüber der PKV liegt darin, dass die gesetzlichen Krankenkassen über ihr Leistungsangebot hinaus keine zusätzliche medizinische Versorgung anbieten können. Sie sind buchstäblich ausverkauft. In vielen Fällen wünschen sich die Versicherungsnehmer jedoch eine weitergehende, sprich bessere medizinische Versorgung. Das beginnt bei der Art, wie der Patient vom Arzt behandelt wird und geht weiter über die Qualität der Versorgung bis hin zu kostenspieligen Behandlungen. Beim stationären Krankenhausaufenthalt wird der Patient in der ersten Klasse mit anderen Medikamenten und Möglichkeiten behandelt als der sogenannte Kassenpatient. Bei dem macht der Assistenzarzt, höchstens der Oberarzt die tägliche Visite, beim Privatpatienten der Chefarzt, und nur in dessen Vertretung der Oberarzt. Der Privatpatient bekommt Medikamente verordnet, die der Kassenpatient gar nicht kennt. 

In der PKV kann sich der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz innerhalb der Tarife bausteinartig zusammensetzen. Bestimmte Basisleistungen sind als Pflichtleistungen vorgegeben, alles andere kommt on top. Das kostet Geld, denn die PKV muss ihrerseits die medizinischen Leistungen bei Ärzten und Krankenhäusern bezahlen, die sie ihren Versicherungsnehmern vertraglich garantiert. Das kann der Pflichtversicherte dadurch ausgleichen, dass er sich privat zusatzversichert. Die privaten Krankenversicherungen bieten seit jeher für die ambulante, die stationäre sowie für die Zahnbehandlung Zusatztarife an. Deren Leistungsumfang entspricht nicht zu hundert Prozent dem der Privatversicherten; er ist aber für die Pflichtversicherten eine deutliche Verbesserung gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Ganz unabhängig davon, wie letztendlich in den kommenden Jahren über eine mögliche Bürgerversicherung oder etwas Ähnliches entschieden wird; die PKV wird nach wie vor dringend benötigt. Die GKV wird ihr Leistungsangebot auf keinen Fall verbessern, sondern höchstens den jetzigen Standard beibehalten. Der ist in vielen Bereichen unbefriedigend. Bedarf und Wunsch nach einer deutlich besseren medizinischen Versorgung werden zunehmen. Das kann nur die PKV bieten, die dann keine Konkurrenz zur GKV, sondern eine sinnvolle und notwendige Ergänzung ist. Der Pflichtversicherte soll und muss nach wie vor die Chance haben, sich individuell und bedarfsgerecht privat zusatzversichern zu können.

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